Ausbildung - allgemeine Voraussetzungen
Die Durchführung einer Ausbildung zum Luftfahrzeugführer im FKA setzt die unten stehenden Dinge voraus.
Lassen Sie sich nicht von der Fülle der geforderten Unterlagen abschrecken. Wir helfen Ihnen gern bei der Bewältigung dieser Formalitäten.
- nachgewiesene fliegerärztliche Tauglichkeit
- eine ordentliche Mitgliedschaft im Fliegerklub Auerbach e. V.
Dazu ist ein Aufnahmeantrag zu stellen. Die Kosten dafür belaufen sich auf:
- Aufnahmegebühr von 200,00 € (für Schüler, Lehrlinge und Studenten) oder von 400,00 € (für übrige fliegende Mitglieder)
- Monatsbeitrag (für alle fliegenden Mitglieder) von 33,00 €
Des weiteren ist jedes (ordentliche) Mitglied verpflichtet, jährlich 60 Baustunden abzuleisten oder diese entgeltlich zu ersetzen. Dazu kommen Fluggebühren lt. geltender Gebührenordnung des Fliegerklub Auerbach e.V.
Fliegerärztliche Tauglichkeit
Das med. Tauglichkeitszeugnis kann z.B. bei folgenden Fliegerärzten erworben werden:
Download Unterlagen
- Aufnahmeantrag für den Fliegerklub Auerbach e. V.
- Polizeiliches Führungszeugnis (nur für Segelflugausbildung)
Die Beantragung erfolgt bei der zuständigen Meldebehörde unter Vorlage des Personalausweises. Hier ist darauf zu achten, dass ein Führungszeugnis Belegart - O - beantragt wird. Der einzutragende Zweck lautet "Erwerb einer Fluglizenz" und die Adresse für die Zusendung ist die "Landesdirektion Sachsen, Referat 36, Stauffenbergallee 2, 01099 Dresden". Die Quittung für die Bezahlung ist beim Verein einzureichen. Das Führungszeugnis kann erst mit 14 Jahren beantragt werden. - Zuverlässigkeitsüberprüfung (nur für Reisemotorseglerausbildung)
Das Formular finden Sie unter folgendem Link: Antrag auf ZüP für Flugschüler. Die per Post erhaltene Überprüfung ist zusammen mit den anderen Aufnahmeunterlagen beim Verein abzugeben. - Auszug aus dem Verkehrszentralregister
Die Beantragung kann Online oder auf Papier erfolgen. Beides finden Sie unter folgendem Link: Antrag Auszug FAER. Der per Post erhaltene Auszug ist zusammen mit den anderen Aufnahmeunterlagen beim Verein abzugeben. - Kopie des Personalausweises
- Einverständniserklärung der Eltern (unter 18 Jahren)
Bei minderjährigen Flugschülern ist die beiliegende Einverständniserklärung der Eltern vollständig auszufüllen und von den Erziehungsberechtigten zu signieren. - Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Lastschrifteinzugsermächtigung
- Verzichtserklärung
- Datenschutzerklärung für den Verein und den Verband
Nach Vorlage aller Unterlagen erhält der neue Flugschüler einen Ausbildungsnachweis, in dem alle bevorstehenden Ausbildungsabschnitte dokumentiert werden. Ansprechpartner für Fragen ist der Ausbildungsleiter bzw. alle Fluglehrer. Alle erforderlichen Unterlagen sind bis zum Beginn der Ausbildung vollständig ausgefüllt beim Vereinsvorsitzendem des FKA abzugeben.