Erwerb der Berechtigung Reisemotorsegler für Segelflugzeugführer

Voraussetzung...

...ist der Besitz der Lizenz für Segelflugzeugführer SPL oder LAPL(S) und ein Mindestalter von 16 Jahren.

Theorieausbildung

Sie umfasst einen Onlinekurs, der individuell abgearbeitet werden kann. Bei noch zu klärenden Fragen werden 3-4 Präsenzstunden á 45 Minuten in den 5 Fächern angeboten. Er ist für Klubmitglieder kostenlos. Die erfolgreiche Bearbeitung des Onlinekurses ist Voraussetzung für das spätere Ablegen der praktischen Prüfung, in deren Rahmen die theoretische Prüfung stattfindet.

Die Ausbildung erfolgt in den Fachgebieten

  • Grundlagen des Fliegens,
  • betriebliche Verfahren,
  • Flugleistung und Planung,
  • allg. Luftfahrzeugkunde und
  • Navigation

Die praktische Ausbildung...

...umfasst mindestens 6 Flugstunden, davon mindestens 4 Flugstunden mit Fluglehrer, sowie einen Überlandflug von 150 km im Alleinflug. Die Ausbildung erfolgt auf Reisemotorseglern und wird durch 8 Fluglehrer betreut. Die Ausbildung beinhaltet weiterhin An- und Abflüge zu kontrollierten Flugplätzen, Flüge durch Kontrollzonen und Einhaltung von Flugverkehrsverfahren und Sprechfunkverkehr.

Praktische Prüfung

Nach der theoretischen und der praktischen Ausbildung unterzieht sich der Flugschüler einer praktischen Prüfung mit einem Theorieteil in den o.g. Fachgebieten. Wird diese Prüfung bestanden, erhält er die Berechtigung für Reisemotorsegler.

Die Erweiterung der Lizenz für Segelflugzeugführer um die Klassenberechtigung Reisemotorsegler kann innerhalb von ca. 3 Monaten mit einem Kostenaufwand von ca. 900 € abgeschlossen werden.